Seither führte der Steuerpflichtige als Einzelunternehmer auch den Mietvertrag weiter. 1.2. Am 4. März 1996 errichtete der Vermieter C.Z. ein öffentlich beurkundetes Testament, in welchem er u.a. folgendes Vermächtnis zu Gunsten des Steuerpflichtigen errichtete: "Falls bei meinem Tode das Mietverhältnis mit A.X., ..., betreffend Werkhalle auf meiner Liegenschaft noch andauern sollte, soll A.X. das Kaufrecht an meiner Liegenschaft in R./SO, Haus Nr. 16 und Werkhalle ... haben. A.X. hat das Recht, die Liegenschaft zu 30% unter der ammannamtlichen Schatzung zu übernehmen.