Danach konnte jede Partei mit 6-monatiger Kündigungsfrist das Mietverhältnis per 30. Juni kündigen. Die Mieter waren Gesellschafter der Kollektivgesellschaft "Y.&X.", welche im Mietobjekt ihre Betriebsstätte hatte. Der ursprünglich vereinbarte monatliche Mietzins belief sich auf Fr. 2'100.--, ab 1. November 1991 erhöhte er sich auf Fr. 3'045.--. Am 19. Juni 1992 wurde die Kollektivgesellschaft gemäss Art. 579 OR ohne Liquidation aufgelöst und das Unternehmen vom Steuerpflichtigen als Einzelfirma weitergeführt. Seither führte der Steuerpflichtige als Einzelunternehmer auch den Mietvertrag weiter.