In der „Vereinbarung betreffend Erwerb sämtlicher Aktien der X. Immobilien AG“ vom 27. Oktober 1998 zwischen V. K. (Verkäuferin) und der I. Treuhand AG (Käuferin) kamen die Parteien überein, „dass die Käuferin rechnerisch mit Wirkung zum 1. Februar 1999 von der Verkäuferin 150 Namenaktien der AG im Nominalwert von je Fr. 1'000.-- übernimmt“. Mit Treuhandvertrag vom 29. Oktober 1998 zwischen M. W. (Treugeberin) und der I. Treuhand AG (Treunehmerin) beauftragte die Treugeberin die Treunehmerin, auf Rechnung der Treugeberin, aber im Namen der Treunehmerin, sämtliche 150 Namenaktien der X. Immobilien AG zu erwerben.