KSGE 2004 Nr. 4 StG § 206 Abs. 1 - Handänderungssteuer. Treuhandverhältnis. Übergang der Verfügungsmacht. Massgeblichkeit eines schriftlichen Treuhandvertrages. Sachverhalt: 1. In der „Vereinbarung betreffend Erwerb sämtlicher Aktien der X. Immobilien AG“ vom 27. Oktober 1998 zwischen V. K. (Verkäuferin) und der I. Treuhand AG (Käuferin) kamen die Parteien überein, „dass die Käuferin rechnerisch mit Wirkung zum 1. Februar 1999 von der Verkäuferin 150 Namenaktien der AG im Nominalwert von je Fr. 1'000.-- übernimmt“.