StG unterliegt. Uneinig sind sich die Parteien darüber, ob in casu die am 30. Oktober 2002 verfügte Handänderungssteuer (nach Eintritt der Rechtskraft) mit Verfügung vom 23. Dezember 2002 korrigiert (neu) eröffnet werden durfte. Bejahendenfalls ist zu prüfen, ob der für die Steuerberechnung zu Grunde gelegte Abgabewert korrekt ermittelt wurde. 2. Rücknahme einer fehlerhaften Verfügung 2.1. Nach h.L. ist die Aenderung einer Verfügung sowohl vor als auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft möglich (Häfelin/Müller, Grundriss des Allg. Verwaltungsrechts, Zürich 1990, § 14 RZ 766).