Zwischen dem Verkauf von GB Nr. 190 und der Konkurseröffnung vergingen somit nicht einmal zwei Monate. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2001 an die Kantonale Steuerverwaltung liess der Verwaltungsratspräsident der Rekurrentin verlauten, dass die Y. AG demnächst ihre Bilanz deponieren werde. Ob die Rekurrentin die finanziellen Probleme der Y. AG bereits anlässlich der Unterzeichnung des Kaufvertrags kannte, bleibt dahingestellt.