KSGE 2002 Nr 10 StG § 206 und 209 Abs. 2 - Handänderungssteuer. Steuerbefreiung. Erwerb zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung. Ein solcher Noterwerb liegt nicht vor, wenn das Grundstück kurz vor dem bevorstehenden Konkurs gekauft wird mit dem Zweck, eine Zwangsververwertung des als Pfand haftenden Grundstücks zu vermeiden. Sachverhalt: 1. Die X. AG besass gegenüber der Y. AG eine Forderung von Fr. 2'270'000.--, die durch sechs Schuldbriefe auf GB Nr. 190 im Nominalbetrag von total Fr. 2'800'000.-- abgesichert war. Mit Kaufvertrag vom 26. September 2001 kaufte die X. AG von der Y. AG das Grundstück GB Nr. 190 zum Preis von Fr. 2'000'000.--.