Die Rekurrentin behauptet, dass Fusionen innerhalb eines Konzernverbundes nicht zu einer wirtschaftlichen Handänderung führen würden, da die Konzernmutter bzw. deren Alleinaktionär stets die wirtschaftliche Verfügungsmacht innehaben würde. Bereits im Entscheid KSG i.S. F.I. AG vom 6.5.02 E. 8 hat das kantonale Steuergericht unter Berufung auf den Entscheid KSG i.S. C AG vom 28.5.90 E. 2 festgehalten, dass eine generelle Steuerbefreiung einer konzerninternen Handänderung nicht in Frage kommen kann (vgl. auch ZStP 3/2001 S. 208), zumal die Bestimmungen über die Ausnahmen von der Handänderungssteuerpflicht im Gesetz abschliessend aufgezählt sind.