F.I. AG vom 6.5.02) herangezogene Unterscheidungskriterium aufzugeben. 9. Die Rekurrentin behauptet, dass Fusionen innerhalb eines Konzernverbundes nicht zu einer wirtschaftlichen Handänderung führen würden, da die Konzernmutter bzw. deren Alleinaktionär stets die wirtschaftliche Verfügungsmacht innehaben würde.