Gelöste und ungelöste Probleme, ASA 67 [1998] S. 30 f.). Ein 1999 erstelltes Gutachten des Bundesamtes für Justiz zur Frage der Zulässigkeit von kantonalen Handänderungssteuern im Rahmen von Gesellschaftsumstrukturierungen hat nun aber festgehalten, dass der Bundesgesetzgeber Handänderungssteuern, die im Rahmen einer Umstrukturierung (z.B. Fusion) erhoben werden, nicht ausschliessen oder begrenzen kann. Auch wenn das Gutachten nicht unwidersprochen blieb (vgl. Reich M., Grundriss der Steuerfolgen von Unternehmensumstrukturierungen, Basel 2000, S. 131 ff.), ist davon auszugehen, dass die hier anwendbaren Normen des kantonalen Steuergesetzes zur Handänderungssteuer (§ 205 ff.