Die C. AG bezweckt gemäss ihren Statuten den Betrieb von Kinomatographen-Theatern. Dies würde eigentlich auf eine Betriebsgesellschaft deuten. Zu Recht hat aber die Vorinstanz darauf hingewiesen, dass mindestens seit 1993 von der Gesellschaft nie mehr ein Kino betrieben, sondern offensichtlich lediglich die Liegenschaft an Dritte weitervermietet wurde. Seit 1999 besitzt die C. AG eine zweite Liegenschaft, die ebenfalls - wenn auch konzernintern - weitervermietet wurde. Die Verwendung dieser zweiten Liegenschaft steht ebenfalls in keinem Zusammenhang zum eingetragenen Zweck der Gesellschaft.