Der Verkauf von Beteiligungsrechten an einer Betriebsgesellschaft verschafft dem Käufer die Beherrschung des gesamten Unternehmens; die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Grundstücke der Gesellschaft erscheint in diesem Fall nur als Ausfluss der das Unternehmen beherrschenden Stellung des Erwerbers. Die Übertragung von Beteiligungsrechten an einer Betriebsgesellschaft löst deshalb nach Lehre und Rechtsprechung die Handänderungssteuer nicht aus (vgl. Böckli P., Indirekte Steuern und Lenkungssteuern, Basel/Stuttgart 1975, S. 315; Monteil V., a.a.O., S. 342 mit weiteren Hinweisen), wohl aber der Verkauf eines Grundstücks an eine Betriebsgesellschaft (KSGE 1995 Nr. 13 E. 2;