Damit steht fest, dass die Parteien mit den zwei Darlehensverträgen vom 20.9.1993 eine Novation der ursprünglichen Kaufpreisforderung vorgenommen haben. Mit dem Abschluss dieser Verträge wurde die Kaufpreisforderung in eine Darlehensforderung umgewandelt. Ein Rücktritt vom ursprünglichen Kaufvertrag gemäss Art. 107 Abs. 2 OR gestützt auf die Nichtzahlung des Kaufpreises ist deshalb nicht mehr möglich. Der Kaufpreis war durch Novation getilgt worden. Der Kaufvertrag vom 24.12.1998 löst demzufolge erneut die Handänderungssteuer gemäss § 206 Abs. 1 lit. a StGB aus. 6. Der Rekurs erweist sich damit als unbegründet und muss abgewiesen werden. Steuergericht, Urteil vom 17. November 2003