Für die Darlehen wurden Sicherheiten vereinbart. Als Rückzahlungstermin für die Darlehen ist der 30. September 1998 (Darlehensvertrag 1) bzw. eine Staffelung (Darlehensvertrag 2) vorgesehen. In den Verträgen wird bestimmt, was zu geschehen hat, wenn die Darlehen nicht termingemäss zurückbezahlt werden sollten: Sofortige Rückzahlung in einer einzigen Zahlung samt Zinsen. Diese Bestimmungen zeigen klar und deutlich, dass die Parteien einen Darlehensvertrag und insbesondere nicht bloss eine Stundungsvereinbarung abschliessen wollten.