Sachverhalt: 1. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 9.3.1992 erwarben X. und Y. von Z. und W. die Liegenschaft GB ... Nr. 100 (mit dem Restaurant B.). Die Parteien vereinbarten einen Kaufpreis von Fr. 2,1 Mio, wobei die Käufer die Grundpfandschulden von Fr. 1,7 Mio übernahmen. Die Kaufpreisrestanz von Fr. 400'000.00 wurde am 30.6.1992 zur Zahlung fällig. Am 18.3.1992 erfolgte der Grunducheintrag.