Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 21. Dezember 2000 stellte die Amt-schreiberei den beiden Rekurrenten eine Handänderungssteuer von je Fr. 8'739.50 für die Rückübertragung der Liegenschaft an die Verkäufer in Rechnung. Gegen diese Verfügung liessen die beiden Rekurrenten mit Eingabe vom 12. Januar 2001 fristgerecht Einsprache erheben mit dem sinngemässen Antrag, die Veranlagung aufzuheben und den bereits bezahlten Betrag zurückzuerstatten.