Da diese Bestätigungen nie eintrafen, wurde das Geschäft weder im Tagebuch noch im Grundbuch jemals eingetragen. Auch der Kaufpreis wurde von den Käufern nie bezahlt. Am 30. August 1999 stellte die Amtschreiberei Rechnung für ihre Bemühungen, Auslagen und die Handänderungssteuer. Diese Rechnung wurde von den Parteien bezahlt. Mit Schreiben vom 31. August 2000 erklärten die Käufer den Rücktritt vom Kauf des besagten Grundstücks. 2. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 21. Dezember 2000 stellte die Amt-schreiberei den beiden Rekurrenten eine Handänderungssteuer von je Fr. 8'739.50 für die Rückübertragung der Liegenschaft an die Verkäufer in Rechnung.