Das Steuergericht ist nicht zuständig, im Beschwerdeverfahren Rechtskraft zu schaffen für allfällige Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton Solothurn. Dazu wäre wohl das Klageverfahren vor Verwaltungsgericht zu beschreiten. Um hingegen zu beurteilen, ob eine Steuerforderung aufgrund einer Verletzung z.B. des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht erhoben werden könnte, ist eine Streitverkündung nicht notwendig. Im übrigen bleibt festzustellen, dass der Amtsnotar ohnehin nicht befugt und offensichtlich nicht zuständig ist, über Steuerfolgen eines Geschäftes verbindliche Auskunft zu erteilen.