X. Gebühren und Auslagen von Fr. 2’620.25 in Rechnung und eröffnete ihm und seinem Vertreter A. am 10. Januar 2000 die Handänderungssteuerveranlagung von Fr. 22’270.--, berechnet zum Satz von 2.2 % auf einem Abgabewert von Fr. 1’035’000.--. 2. Der Vertreter A. erhob mit Eingabe vom 20. Januar 2000 Einsprache als Vertreter von Y. und von X. sowie als Berater der Gemeinderschaft. Es handle sich bei der Sicherungsabtretung um ein reines Sicherungsgeschäft, nicht um eine Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt.