GB Nr. 2439 mit den darauf stehenden Wohn- und Geschäftshäusern. Zur Sicherung einer Portfoliohypothek und einer Festhypothek gewährte die Gemeinderschaft am 26. Juli 1999 der Bank ein Dritteigentümerpfandrecht lastend auf GB Nr. 2439 von Fr. 400’000.-- zu Gunsten von X. Mit öffentlicher Urkunde vom 30. August 1999 wurde der Gemeinderschaftsvertrag zwischen den Gemeindern in dem Sinne ergänzt, dass X. als Sicherheit für dieses Pfandrecht seinen Gemeinderschaftsanteil je hälftig den beiden Mitgemeindern in dem Umfang abtrat, wie es zur vollständigen Deckung einer allfälligen Inanspruchnahme der Grundpfandsicherheit zufolge seiner Kreditschuld gegenüber der Bank allenfalls nötig würde.