KSGE 2002 Nr. 9 StG § 206 und 214, ZPO § 44 ff, ZGB Art. 336 - Handänderungssteuer. Gemeinderschaft. Die Sicherungsabtretung eines Gemeinschaftsanteils an einem Grundstück an die übrigen Gemeinder löst die Handänderungssteuer aus. Der Gemeinder, welche den Grundstücksanteil abtritt, ist nicht handänderungsteuer-pflichtig und damit zum Rekurs nicht legitimiert. Im Rekursverfahren gibt es keinen Platz für die Streitverkündung im Sinne von § 44 ff. Zivilprozessordnung. Sachverhalt: 1. X, Y. und Z. bildeten eine Gemeinderschaft im Sinne von Art. 336 ZGB. Beteiligt waren sie mit je 39/113 bzw. 35/113. Die Gemeinderschaft umfasst GB Nr. 2439 mit den darauf stehenden Wohn- und Geschäftshäusern.