Aus der von der Beschwerdeführerin eingereichten grafischen Darstellung der Einnahmen des Staates aus dem Gastgewerbe (Beschwerdebeilage 10) geht hervor, dass die Einnahmen aus der Patentgebühr für Gastgewerbebetriebe (und nur diese Gebühr steht vorliegend zur Diskussion) seit 1993 praktisch konstant geblieben sind. Bereits vor der Totalrevision von 1996 erzielte der Staat aus dieser Gebühr Erträge in der Höhe von rund Fr. 500'000.-- pro Jahr. Mit diesem Befund stimmen die Ausführungen des Regierungsrates in der Botschaft zum GTzWG vom 14. Februar 1996 (Beschwerdebeilage 2), S. 5, überein.