” (Hervorhebung im Original). In der kantonsrätlichen Beratung wurde verschiedentlich geltend gemacht, bei der Patentgebühr handle es sich um eine Steuer (KRV 1994 S. 339, 348; KRV 1996 S. 28, 48, 49, 326). Regierungsrat Ritschard erklärte, mit der Gebühr werde das Recht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erworben, und insofern seien die Gebühren angemessen. Der Kanton erziele aus diesen Gebühren (gemeint sind sämtliche Gebühren gemäss Wirtschaftsgesetz) Nettoeinnahmen von 1.2 Millionen Franken (KRV 1994, S. 341).