In der Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat zur Volksinitiative ”Mehr Freiheit für Gäste und Gastgeberinnen” vom 9. Dezember 1996 (Beschwerdebeilage 3), Ziffer 3.3 S. 8, wird denn auch mit Bezug auf die Regelung des neuen Wirtschaftsgesetzes ausdrücklich ausgeführt: ”Die Abonnementskosten des Amtsblattes, das weiterhin aufzulegen ist, übernimmt neu der Staat.” Diese unmissverständliche Aussage lässt sich mit der Ansicht, diese Kosten seien Teil der Patentgebühr, nicht vereinbaren.