Es ist nicht einzusehen, weshalb hier Private für die Interessen der Allgemeinheit zahlen sollen.” Im Entwurf der Justizkommission vom 11. September 1995 (KRV 1996 S. 21 ff.) war die Verpflichtung, das Amtsblatt unentgeltlich aufzulegen, nicht mehr enthalten. Sie wurde in der parlamentarischen Beratung wieder eingefügt (KRV 1996 S. 45 f.). Zur Tragung der Kosten äusserte sich der Antragsteller wie folgt: ”In der letzten Vorlage war vorgesehen, dass der Staat die Abonnementskosten übernimmt. Darüber kann man reden; es gehört nicht in ein Gesetz, sondern in eine Verordnung, wer die Kosten übernimmt” (KRV 1996 S. 46).