Raum für eine Gebühr bleibt somit von vorneherein lediglich insoweit, als der Aufwand der Handels- und Gewerbepolizei für die Bewirtschaftung der Patente, der dem einzelnen Abgabepflichtigen individuell zurechenbare Kontrollaufwand der Polizei oder das Abonnement für das Amtsblatt (der Preis beläuft sich gemäss den Ausführungen des Departementes auf Fr. 84.-- pro Jahr) in Frage stehen. In Bezug auf den Aufwand der Handels- und Gewerbepolizei ist zudem zu berücksichtigen, dass für konkrete Verrichtungen, wie die Erteilung oder den Entzug des Patentes, eine besondere Gebühr gemäss §§ 1-6 GTzWG erhoben wird, und dass auch für Gesuche für besondere Anlässe eine entsprechende Gebühr zu