Ein Konkurrenzschutz ist nach dem Wegfall von Bedürfnisklausel und Fähigkeitsausweis kaum mehr vorhanden, während die Befugnis, Gäste wegzuweisen, kaum einen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil bedeuten dürfte. Raum für eine Gebühr bleibt somit von vorneherein lediglich insoweit, als der Aufwand der Handels- und Gewerbepolizei für die Bewirtschaftung der Patente, der dem einzelnen Abgabepflichtigen individuell zurechenbare Kontrollaufwand der Polizei oder das Abonnement für das Amtsblatt (der Preis beläuft sich gemäss den Ausführungen des Departementes auf Fr. 84.-- pro Jahr) in Frage stehen.