Nicht zu überzeugen vermag auch die Argumentation, die Befugnis, Gäste wegzuweisen sowie der mit dem Patent verbundene Konkurrenzschutz stellten Sondervorteile dar, welche durch entsprechende Vorzugslasten abzugelten seien. Ein Konkurrenzschutz ist nach dem Wegfall von Bedürfnisklausel und Fähigkeitsausweis kaum mehr vorhanden, während die Befugnis, Gäste wegzuweisen, kaum einen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil bedeuten dürfte.