Blumenstein / Locher, System des Steuerrechts, Zürich 1992, S. 2, m. Hinw.). Andererseits genügt es, dass die zu vergütende Leistung in einem spezifischen Bezug zum Abgabepflichtigen steht, während nicht erforderlich ist, dass der Abgabepflichtige die Leistung veranlasst hat (Alexander Ruch, Die Bedeutung des Sondervorteils im Recht der Erschliessungsbeiträge, ZBl 1996 S. 529 ff., 530). Nach der herrschenden Lehre (vgl. die ausführliche Darstellung im Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 15. Juli 1999, publiziert in VPB 64 (2000) Nr. 25, S. 337 ff.;