- Amtsblatt (der Abonnementspreis für das obligatorische Amtsblatt sei neu in der Patentgebühr enthalten); - Kleinhandelsbewilligung für gebrannte und nicht gebrannte Wasser (diese in Art. 32quater alt BV und im Alkoholgesetz vorgesehene Abgabe sei im Kanton Solothurn im Wirtschaftspatent inbegriffen); - Aus- und Weiterbildung, Tourismusförderung (in den Jahren 1997-1999 sei gestützt auf § 39 WG eine entsprechende Spezialfinanzierung erfolgt; deren Finanzierung durch Gebühren sei von Vertretern des Gastgewerbes gewünscht worden).