Die Kosten des Gemeinwesens im Zusammenhang mit dem Gastgewerbe sowie die den Gastgewerbebetrieben zugestandenen Sondervorteile setzten sich aus folgenden Posten zusammen: - Aufwand der Gewerbe- und Handelspolizei für die Bewirtschaftung der Gastgewerbepatente; - Notwendigkeit von Polizeikontrollen, um die Einhaltung des Wirtschaftsgesetzes zu kontrollieren; - Abgabe von hoheitlichen Aufgaben (Sondervorteil durch die Befugnis der Wirte, selbst Ruhe und Ordnung herzustellen und dabei auch Gäste wegzuweisen) - Konkurrenzschutz (Sondervorteil, weil nicht jedermann ein Patent erwerben könne);