Sachverhalt: 1. Am 16. März 1999 erliess die Gewerbe- und Handelspolizei des Kantons Solothurn eine mit ”Patenterteilung nach Wirtschaftsgesetz / WG-Patenturkunde mit Wirkung ab 1. Januar 1999” überschriebene Verfügung. Weiter enthält die Verfügung die folgenden Angaben: Patent Gastgewerbebetrieb nach § 4 WG Betrieb ... Wirteberechtigung Gaststube, Saal Aussenwirtschaft 2 Fremdenzimmer Patentinhaberin X. Jahrespatentgebühr Fr. 710.-- Gebühr für die Anpassung der Jahrespatentgebühr Fr. -.— Feststellungen 1. Allfällig weitere Bewilligungen, insbesondere die bau-, feuer- und lebensmittel-polizeilichen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.