Zum einen bewegte sich die Schätzung, zurückgerechnet auf den Todestag im November 1996, angesichts des Versicherungswertes von Fr. 725’250.-- und einer Hypothekarschuld von Fr. 550’000.-- durchaus im Rahmen des Üblichen. Zum anderen ist nicht erkennbar, dass der Rekurrent durch die Amtschreiberei in pflichtwidriger Weise dazu angehalten worden wäre, das Inventar zu unterzeichnen.