Am 1. Dezember 1999 reicht der Rekurrent Unterlagen zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Erwägungen: 1. ... 2. Angefochten ist der Einspracheentscheid der Kantonalen Steuerverwaltung vom 21. Juli 1999. Materiell zu prüfen ist, ob eine Erbenerklärung, dergemäss der Verkehrswert einer Liegenschaft bezüglich der Berechnung des steuerbaren Nachlasses anerkannt wird, für die Berechnung von Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer unumstösslich ist oder ob allenfalls unter den gegebenen Voraussetzungen bei der Steuerveranlagung vom Inventarswert abzuweichen ist (Erw.