Dem Alleinerben wurde für Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer ein Betrag von Fr. 61’029.85 in Rechnung gestellt. 2. Gegen diesen Einspracheentscheid liess X. beim Kantonalen Steuergericht mit Zuschrift vom 20. August 1999 durch seinen Vertreter Rekurs erheben mit den Rechtsbegehren, es sei der reine Nachlass von Fr. 252’475.10 auf Fr. 50’108.50 zu reduzieren und die Nachlasstaxe sowie die Erbschaftssteuer entsprechend anzupassen; des Weiteren sei dem Antragsteller die unentgeltliche Prozessführung und Parteivertretung zu gewähren; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei.