Angesichts der Tatsache, dass die Behörden nicht nur nicht eingeschritten sind, sondern über zehn Jahre hinweg selber von einem Pflegekinderverhältnis ausgegangen sind, könnte man fast von einer stillschweigenden Einwilligung sprechen. Für die Privilegierung war zweifellos nicht das formale Kriterium einer Bewilligung durch den Oberamtmann entscheidend, sondern das aufgrund tatsächlich ausgeübter Pflege entstandene besondere persönliche Verhältnis zwischen den Beteiligten, das dem Verhältnis zwischen Eltern und leiblichen Kindern oder Adoptivkindern sehr nahe kommt oder sogar erheblich intensiver ist, wenn diese nicht beieinander leben.