Sie haben die Wohnsitznahme bei der Erblasserin akzeptiert, desgleichen bespielsweise die Unterschrift auf den Zeugnissen. Zwar war da der formelle Mangel der fehlenden Bewilligung. Angesichts der Tatsache, dass die Behörden nicht nur nicht eingeschritten sind, sondern über zehn Jahre hinweg selber von einem Pflegekinderverhältnis ausgegangen sind, könnte man fast von einer stillschweigenden Einwilligung sprechen.