Für das Abstellen auf die (heute zumindest notwendige) behördliche Bewilligung spricht höchstens das Argument, dass so einfach und klar festzustellen ist, ob ein Pflegekindverhältnis vorliegt oder nicht. Dagegen und eher für die stärkere Gewichtung des materiellen Vorliegens des Pflegeverhältnisses spricht, dass die behördliche Bewilligung nicht ausreicht, sondern die tatsächliche Pflege während mindestens zweier Jahre verlangt wird. Bei allen andern Privilegierungen, die aufgrund der verwandtschaftlichen oder sonstigen familiären Beziehungen in der Erbschaftssteuer gewährt werden, spielen die tatsächlichen Beziehungen überhaupt keine Rolle.