Der Steuersatz beträgt (ab einem Erbteil von ca. Fr. 135’000.--) 5 % für die Angehörigen der Klasse 1 und 30 % für die Angehörigen der Klasse 5. 3. a) Die Kantonale Steuerverwaltung macht in ihrer Einspracheverfügung und in der Vernehmlassung geltend, das Solothurnische Erbschaftssteuerrecht gehe grundsätzlich von einer allgemeinen Erbschaftssteuerpflicht aus. Die Privilegierung der vier Klassen stelle eine Ausnahmeregelung dar. Dabei werde nicht auf die Enge der persönlichen Beziehungsverhältnisse abgestellt, sondern auf formale Kriterien, die sich eindeutig feststellen liessen, wie Einträge in Register (Zivilstandsregister) oder behördliche Bewilligung (Pflegekinderbewilligung).