Die Steuerpflichtigen werden gemäss § 230 StG in bestimmte Klassen eingeteilt. In Klasse 1 gehören Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Stiefkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis während mindestens 2 Jahren bestanden hat, sowie die Nachkommen von Stief- und Pflegekindern, in Klasse 2 Geschwister und Halbgeschwister, in Klasse 3 Grosseltern und Schwiegereltern, in Klasse 4 Onkel und Tanten, Neffen und Nichten sowie in Klasse 5 alle weiteren Steuerpflichtigen. Der Steuersatz beträgt (ab einem Erbteil von ca. Fr. 135’000.--) 5 % für die Angehörigen der Klasse 1 und 30 % für die Angehörigen der Klasse 5. 3. a)