KSGE 1999 Nr. 12 StG § 230 - Einteilung in Klassen; Pflegekinderverhältnis. Anforderungen an den Bestand eines altrechtlichen Pflegekinderverhältnisses und damit an die privilegierte Besteuerung. Urteil N 1998/08 vom 5.7.1999 Sachverhalt: 1. Die am 26. Juni 1997 verstorbene A. hinterliess in ihrem eigenhändigen Testament vom 26. August 1993 dem Steuerpflichtigen X. ihre Liegenschaft GB Wangen Nr. Y. sowie 60 % des restlichen Vermögens. In einem Nachtrag vom 14. Februar 1994 hielt sie fest, dass X. ihr Pflegesohn sei. Gemäss Inventar und Teilung vom 30. April 1998 betrug der steuerbare Nachlass Fr. 642’783.85, was zu einem Erbteil für X. von Fr. 528’679.90 führte.