Dass er indessen gemeinnützig wäre, trifft nicht zu: Sie erbringt keine Dienstleistungen, für die sie nicht angemessen entschädigt würde, denn sie betraut hiermit die Y. AG, die hiefür offenbar voll entschädigt wird. Anders läge der Fall allenfalls, wenn die Baugenossenschaft eigenes Personal beschäftigt und deren Dienstleistungen unentgeltlich erbracht worden wären. Die Wohnungen werden sodann zu den Gestehungskosten vermarktet. Die Mittel der Genossenschaft werden also nicht zu gemeinnützigen Zwecken verwendet, und das Genossenschaftskapital wird sogar - wenn es die Bilanzverhältnisse gestatten - verzinst.