Die Mittel würden zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus verwendet, wovon die Allgemeinheit direkt profitiere. Hinzu komme, dass Wohnungsinteressenten nicht zwingend Mitglieder der Genossenschaft werden müssten. Der Mindestbeitrag von Fr. 1'000.-- sei gemessen am günstigen Wohnungskaufpreis auch nicht von Gewicht. Der Zweck, bedürftigen Personen günstigen Wohnraum zu offerieren, werde dadurch nicht beeinträchtigt. Finanzielle Eigeninteressen der Genossenschaft als solche würden nicht geschützt. Eine Verzinsung der Anteilscheine sei sodann zwar grundsätzlich möglich, bis dato aber nicht erfolgt.