Die Pflichtige unterhielt und unterhält enge persönliche und geschäftliche Beziehungen zu der Y. AG: Die Verwaltung war ursprünglich ausschliesslich mit Angestellten der Y. AG bestellt. Hinzu kommt, dass die Y. AG mit der Vermarktung der Immobilien der Pflichtigen betraut wurde und aus ihrer diesbezüglichen Geschäftstätigkeit per 31.12.1995 einen Betrag von über Fr. 200'000.-- forderte. b) Die Pflichtige verkauft und vermietet ihre Wohnungen zu den Selbstkosten. Sie macht also weder Gewinn, noch setzt sie ihr Kapital zur Verbilligung ihres Wohnungangebotes ein, denn das Anteilskapital wird grundsätzlich verzinst.