Sie kann Grundstücke oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern, Bauten erstellen, mitfinanzieren, verwalten und vermieten. Den Mitgliedern der Pflichtigen wird im Falle einer Veräusserung vorab Gelegenheit gegeben, Grundeigentum zu den unter Berücksichtigung aller Kosten und Aufwendungen entstehenden Gestehungspreisen zu erwerben. Dabei muss jede Spekulationsabsicht ausgeschlossen sein (Art. 2 der Statuten).