KSGE 1997 Nr. 13 StG § 90 lit. i und 209 Abs. 1 - Handänderungssteuer, Gemeinnützigkeit, Steuerbefreiung. Eine Wohnbaugenossenschaft, welche den Bau und Erwerb von preisgünstigen, jedoch marktgerechten Wohnungen im Sinne des eidgenössischen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes bezweckt, ist nicht gemeinnützig. Nicht schon der Verzicht auf Gewinn, sondern vielmehr erst das Ausbleiben von angemessenen Gegenleistungen führt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Urteil N 1997/2 vom 25.8.1997 Sachverhalt: 1. a)