Die Beteiligungsverhältnisse gestalten sich wie folgt: - X. und Ehefrau: total 50 Aktien 20% des Aktienkapitals - Eltern X.: total 50 Aktien 20% des Aktienkapitals - Schwester von X.: total 50 Aktien 20% des Aktienkapitals - Bruder von X.: total 50 Aktien 20% des Aktienkapitals - andere Schwester von X.: total 50 Aktien 20% des Aktienkapitals Die A AG übernahm am 28. Juni 1995 durch Fusion einerseits B AG und andererseits die C AG. Der Fusionsvertrag vom 28. Juni 1995 zwischen der A AG und der B AG enthält die Feststellung, dass die A AG bereits Eigentümerin sämtlicher Aktien der B AG und somit deren einzige und alleinige Aktionärin gewesen war.