Für die Errichtung und die Vormerkung des auf 25 Jahre begründeten unlimitierten Vorkaufsrechts im Grundbuch verlangte die Amtschreiberei mit Verfügung vom 12. Mai 1997 Rechnung für Auslagen von Fr. 47.--, Gebühren von Fr. 475.50 und einen Gebührenzuschlag von Fr. 1358.--, berechnet zum Satz von 2 ‰ von Fr. 679’000.--, sowie Fr. 113.50 MWST, total Fr. 1994.--. 2. Gegen die Rechnung erhob X. mit Schreiben vom 16. Mai 1997 beim Finanz-Departement Beschwerde und verlangte die Reduktion auf das Mass einer üblichen Schreibgebühr, von welchen der Notar bei der Erörterung der Kostenfrage vorgängig gesprochen habe.