Mit Vertrag vom 31. Januar.1997 räumte X.seinen beiden Söhnen ein Vorkaufsrecht an seiner Liegenschaft GB Grenchen Nr. ... ein, nachdem sich die Parteien vorgängig bei der Amtschreiberei erkundigt hatten, wie eine unkontrollierte Veräusserung der Liegenschaft durch den Vater an Dritte verhindert werden könnte. Für die Errichtung und die Vormerkung des auf 25 Jahre begründeten unlimitierten Vorkaufsrechts im Grundbuch verlangte die Amtschreiberei mit Verfügung vom 12. Mai 1997 Rechnung für Auslagen von Fr. 47.--, Gebühren von Fr. 475.50 und einen Gebührenzuschlag von Fr. 1358.--, berechnet zum Satz von 2 ‰ von Fr. 679’000.--, sowie Fr. 113.50 MWST, total Fr. 1994.--.