Urteil N 1997/13 vom 19.10.1998 Sachverhalt: 1. Mit Vertrag vom 31. Januar.1997 räumte X.seinen beiden Söhnen ein Vorkaufsrecht an seiner Liegenschaft GB Grenchen Nr. ... ein, nachdem sich die Parteien vorgängig bei der Amtschreiberei erkundigt hatten, wie eine unkontrollierte Veräusserung der Liegenschaft durch den Vater an Dritte verhindert werden könnte.